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TOTAL QUALITY - Lexikon

die TQM Abkürzungen und Begriffe

Begriffe mit A

ABC-Analyse


siehe auch Pareto-Analyse

Die Methode der ABC-Analyse gestattet das Wichtige (A) vom Unwichtigen (C) zu trennen. Dabei stellt sich meist heraus, daß mit wenigen Ursachen viel Wirkung erreicht werden kann. Beispielsweise werden mit 20% der Kunden 80% des Umsatzes gemacht (20:80-Regel oder Pareto-Prinzip). Im Zusammenhang mit der Betriebstypanalyse können wichtige Sachverhalte systematisch und schnell transparent gemacht werden.


ABC-Bewertung


Lieferantenbewertung


Abgestufte Einzeltoleranz


[DIN 55350-12]

Abgestufte Toleranz für ein Einzelmerkmal.


Abgestufte Toleranz


[DIN 55350-12]

Oberstes Höchstquantil des abgestuften Höchstwertes minus unterstes Mindestquantil des abgestuften Mindestwertes.

A: Die Abstufungen der Grenzquantile ist also stets "nach innen" gerichtet.


Abgestufter Grenzwert


[DIN 55350-12]

Aus einer Folge von Grenzquantilen aufgebauter mehrstufiger Grenzwert mit zugehörigen Grenzunterschreitungsanteilen.

A 1: Die Bezeichnung "abgestufter Grenzwert" ist aus seiner Darstellung im Wahrscheinlichkeitsnetz entstanden.

A 2: Praxisüblich sind einfache, zweifache und dreifache Abstufungen. Eine mehrfache Abstufung ermöglicht die ein- oder zweiseitige Eingrenzung der Kennwerte für Lage und Streuung einer Verteilung, bei Feinabstufung sogar für deren Form.

A 3: Sonderfall eines abgestuften Grenzwertes ist ein einzelnes Mindestquantil oder ein einzelnes Höchstquantil. Dann existiert (im Wahrscheinlichkeitsnetz) nur eine einzige Stufe. Die einfache Abstufung gestattet (z.B. die Berücksichtigung kleiner Überschreitungs- oder Unterschreitungsanteile bei Grenzwerten).

DGQ:

A 4: Eine einfache Abstufung gestattet die Berücksichtigung kleiner Unterschreitungsanteile des Mindestquantils oder Überschreitungsanteile des Höchstquantils in einer Serienfertigung, ersteres durch die Zulassung kleiner Höchstunterschreitungsanteile, letzteres durch die Forderung großer Mindestunterschreitungsanteile. Mehrfache Abstufungen ermöglichen die ein- oder zweiseitige Eingrenzung der Kennwerte für Lage und Streuung einer Verteilung, bei Feinabstufung auch der Kennwerte für deren Form.

A 5: Grundlage für die Ermittlung und Festlegung abgestufter Grenzwerte ist das Abweichungsfortpflanzungsgesetz, das früher den Namen "Fehlerfortpflanzungsgesetz" hatte.


Abgestufter Höchstwert


[DIN 55350-12]

Ansteigende Folge von Höchstquantilen mit zugehöriger ansteigender Folge von Mindestunterschreitungsanteilen.

A 1: Den Komplementen zu Eins der Mindestunterschreitungsanteile sind für die statistischen Qualitätsprüfung häufig Annahmefaktor A (siehe Anm. zu Abgestufter Mindestwert) zugeordnet. Bei manchen bestehenden Spezifikationen abgestufter Höchstwerte sind diese Komplemente zu Eins der Mindestunterschreitungsanteil statt der Mindestunterschreitungsanteil selbst festgelegt.

DGQ:

A 2: Den Höchstquantilen mit ihren zugehörigen Mindestunterschreitungsanteilen kann man im Fall einer statistischen Qualitätsprüfung Annahmefaktoren zuordnen. Dabei sind die Komplemente zu Eins der Mindestunterschreitungsanteile maßgebend. Diese sind meist klein. In bestehenden Spezifikationen sind oft noch als "zugelassene Überschreitungsanteile" festgelegt. Im Sinn der Quantil-Definition ist es jedoch korrekt und inhaltlich gleichbedeutend, die geforderten Mindest-Unterschreitungsanteile festzulegen und bei der statistischen Qualitätsprüfung anhand von Annahmefaktoren deren Komplemente zu Eins zu betrachten.


Abgestufter Mindestwert


[DGQ]

Abfallende Folge von Mindestquantilen mit zugehöriger abfallender Folge von Höchst-Unterschreitungsanteilen.

A: Den Mindestquantilen mit ihren zugehörigen Höchst-Unterschreitungsanteilen kann man im Fall einer statistischen Qualitätsprüfung Annahmefaktoren zuordnen.


Abgestufter Toleranzbereich


siehe auch abgestufte Toleranz

[DIN 55350-12]

Bereich zugelassener Werte zwischen abgestuftem Mindestwert und abgestuftem Höchstwert.

A 1: Als abgestufte Toleranz ist die Differenz zwischen dem obersten Höchstquantil und dem untersten Mindestquantil festgelegt.

DGQ:

A 2: Besonders anschaulich ist der abgestufte Toleranzbereich in einem Wahrscheinlichkeitsnetz.


Ablaufdiagramm


Strukturiertes Fließdiagramm, aus dem sachliche und zeitliche Zusammenhänge erkennbar werden.


Ablaufprüfung


auch Probeablaufprüfung

[DIN 55350-17]

Qualitätsprüfung an einem probeweise durchgeführten Prozeß oder an einer probeweise durchgeführten Tätigkeit anhand der Merkmale des Prozesses bzw. der Tätigkeit selbst.

A: Probeablaufprüfungen werden vielfach im Rahmen von Erprobungen durchgeführt.

DGQ:

Zwischenprüfung an einer Tätigkeit oder an einem Prozeß anhand der Merkmale der Tätigkeit oder des Prozesses.


Ablieferungsprüfung


[DIN 55350-17]

Annahmeprüfung vor Ablieferung des Produkts.

A 1: Auch innerhalb derselben Organisation können Ablieferungsprüfungen vorkommen.

A 2: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist derjenige für die Ablieferungsprüfung zuständig, der für die Erfüllung der Qualitätsforderung verantwortlich ist.

A 3: Die Ablieferungsprüfung kann mit der Endprüfung zusammenfallen.

DGQ:

A 4: Es muß festgelegt sein, auf welche Qualitätsmerkmale sich eine Ablieferungsprüfung bezieht.


Abnahmeprüfprotokoll


siehe Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und 3.2


Abnahmeprüfung


[DIN 55350-17]

Annahmeprüfung auf Veranlassung und unter Beteiligung des Abnehmers oder seines Beauftragten.

A 1: Die Abnahmeprüfung ist zu unterscheiden von der "Abnahme" im Sinn BGB § 640 und § 433 Absatz 2. Die Abnahmeprüfung steht immer in sachlichem, jedoch nicht notwendigerweise in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Abnahme.

A 2: Die Abnahmeprüfung kann durch den Empfänger der Leistung selbst, durch den Lieferanten im Beisein des Empfängers oder eines von ihm Beauftragten, oder durch einen von ihm beauftragten Dritten durchgeführt werden, z.B. durch einen Sachverständigen.

A 3: Die Abnahmeprüfung kann sowohl beim Lieferanten als auch beim Kunden bzw. Auftraggeber als auch an einem neutralen Ort als auch teilweise hier und dort erfolgen.

A 4: Für die Abnahmeprüfung, die stets vor dem Gefahrübergang gemäß BGB § 446 und § 447 erfolgt, wird vielfach vereinbart, daß der Kunde bzw. Auftraggeber die Abnahmeprüfung in Verbindung mit der Endprüfung durchführt oder mindestens an dieser teilnimmt.


Abnahmeprüfzertifikat


[DIN 55350-18]

Qualitätsprüf-Zertifikat anhand eines auftragsbezogenen Prüfergebnisses, ausgestellt von einem Prüfbeauftragten, der vom Hersteller unabhängig ist:


Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und 3.2


[EN 10204:2004]

Die Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 und 3.2 bestätigen die Übereinstimmung der Lieferung mit den Vereinbarungen bei der Bestellung auf der Grundlage spezifischer Prüfungen. Die Ergebnisse der spezifischen Prüfungen sind Bestandteil der Abnahmeprüfzeugnisse.

Die Abnahmeprüfzeugnisse unterscheiden sich wie folgt:

  • Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 wird durch den - von der Fertigungsabteilung unabhängigen - Abnahmebeauftragten des Herstellers bestätigt.
  • Das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 wird durch den - von der Fertigungsabteilung unabhängigen - Abnahmebeauftragten des Herstellers und den vom Besteller beauftragten Abnahmebeauftragten oder den in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten bestätigt.

A 1: Das frühere Abnahmeprüfzeugnis 3.1.B wurde durch das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ersetzt.

A 2: Die früheren Abnahmeprüfzeugnisse 3.1.A und 3.1.C sind im Zuge der europäischen Harmonisierung entfallen und können durch das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 abgedeckt werden.

siehe auch Werksbescheinigung 2.1 und Werkszeugnis 2.2


Abnehmer


siehe Kunde


Abnehmer-Prüfbeauftragter


[DIN 55350-18]

Vom Abnehmer oder Auftraggeber benannter und in seinem Auftrag handelnder Prüfbeauftragter.

A: Der Abnehmer-Prüfbeauftragte ist ein Mitarbeiter des Abnehmers/Auftraggebers oder einer externen Stelle, jedoch nicht des Herstellers.


Abnehmerrisiko


auch Kundenrisiko

[DIN 55350-31]

Annahmewahrscheinlichkeit für ein Los, dessen Qualitätslage gleich der rückzuweisenden Qualitätsgrenzlage (LQL) ist.

A: Es ist zu unterscheiden zwischen dem zur LQL der betreffenden Stichprobenanweisung gehörigen Abnehmerrisiko und der Annahmewahrscheinlichkeit, die zu einer von der LQL abweichenden Qualitätslage gehört.


Abweichung


[DIN 55350-12]

Allgemein: Unterschied zwischen einem Merkmalswert (oder einem dem Merkmal zugeordneten Wert) und einem Bezugswert.

Bei einem quantitativen Merkmal: Merkmalswert (oder ein dem Merkmal zugeordneter Wert) minus Bezugswert.

A: Bei quantitativen Merkmalen wird häufig der Abweichungsbetrag benutzt. Ein Beispiel für Abweichungsgrenz-beträge sind die Fehlergrenzen (siehe DIN 1319-3).


Abweichungsgenehmigung


[DIN EN ISO 9000:2000]

Vor der Realisierung eine Produkts erteilte Erlaubnis, von ursprünglich festgelegten Anforderungen an das Produkt abzuweichen.

A: Eine Abweichungsgenehmigung wird üblicherweise für eine begrenzte Menge des Produkts oder eine begrenzte Zeitspanne und für einen bestimmten Gebrauch erteilt.


Abweichungsgrenzbetrag


[DIN 55350-12]

Betrag der unteren Grenzabweichung und/oder der oberen Grenzabweichung.

A 1: Untere und obere Grenzabweichung können unterschiedliche Beträge haben. Werden in einem solchen Fall Abweichungsgrenzbeträge festgelegt, dann werden sie als "Oberer Abweichungsgrenzbetrag" und "Unterer Abweichungsgrenzbetrag" bezeichnet. Ein Beispiel aus der Meßtechnik ist eine von der oberen Fehlergrenze verschiedene untere Fehlergrenze (siehe DIN 1319-3). Man unterscheide davon den Grenzbetrag mit definitionsgemäß gleichen Beträgen für Mindest- und Höchstwert der erlaubten Abweichung vom Bezugswert Null.

DGQ:

Betrag für die untere oder die obere Grenzabweichung, unabhängig davon, ob deren Beträge gleich sind oder sich unterscheiden.

A 2: Für die beiden Grenzabweichungen können außer den stets unterschiedlichen Vorzeichen sowohl gleiche als auch unterschiedliche Beträge vorgegeben sein. Ein Beispiel für unterschiedliche Beträge aus der Meßtechnik ist eine von der oberen Fehlergrenze verschiedene untere Fehlergrenze. Sollen in einem solchen Fall nicht Grenzabweichungen vorgegeben werden, sondern deren Beträge, werden sie "Oberer Abweichungsgrenzbetrag" und "Unterer Abweichungsgrenzbetrag" genannt.

A 3: Im symmetrischen Fall, also bei gleichen vorzugebenden Beträgen für Mindest- und Höchstwert der zugelassenen Abweichungen vom Bezugswert Null, heißt der Abweichungsgrenzbetrag kurz "Grenzbetrag".


Adaptive Qualitätsregelkarte


[DIN 55350-33]

Qualitätsregelkarte, die zur Schätzung der Weiterentwicklung des Prozesses Vorhersagemodelle benutzt und die Korrektur quantifiziert, die erforderlich ist, um Abweichungen des Prozesses in vorgegebenen Grenzen zu halten.


Advanced Product Quality Planning + Control Plan (APQP)


Produktionsqualitätsvorausplanung und QM-Plan: Qualitätsplanung beginnt in der Produktentwicklung. In bereichsübergreifenden Teams müssen alle an der Produktentwicklung Beteiligten die zur Herstellung eines qualitätsfähigen Produktes notwendigen Schritte definieren und verwirklichen


Affinitätsdiagramm


Bildung einer verdichteten und nach Oberbegriffen geordneten Sammlung von Fakten bzw. Ideen aus einer großen, unübersichtlichen Menge von Daten bzw. Informationen.


Akkreditiertes (Prüf-)Labor


[ISO/TS 16949]

Ein akkreditiertes Labor wurde von einem auf nationaler Ebene anerkannten Akkreditierungsgremium geprüft und genehmigt. Die Prüflaborakkreditierung wird gemäß ISO/IEC 17025 oder den entsprechenden nationalen Richtlinien erteilt.


Akkreditiertes Laboratorium


[QS 9000]

Ein akkreditiertes Laboratorium ist ein Laboratorium, das durch eine national anerkannte Akkreditierungsstelle für die Akkreditierung von Prüflaboratorien gemäß ISO/IEC Guide 25 oder den nationalen Äquivalent akkreditiert wurde.


Akkreditierung


[DGQ]

Verfahren zur formellen Anerkennung der Kompetenz einer Organisation, spezifische Aufgaben auszuführen.

A : Beispielsweise werden akkreditiert


Akkreditierungsforderung


[DGQ]

Gesamtheit der Einzelforderungen, die eine Zertifizierungsstelle oder ein Prüflaboratorium zur Erlangung einer Akkreditierung erfüllen muß.

A 1: Die Akkreditierungsforderung ist demnach eine spezifische Qualitätsforderung.

A 2: Zuweilen werden die Einzelforderungen im Rahmen einer Akkreditierungsforderung "Akkreditierungskriterien" genannt. Dabei geht es um die Einzelforderungen an die Qualitätsmerkmale der zu zertifizierenden Organisation.


Akkreditierungsstelle


[DGQ]

Organisation, die ein Akkreditierungssystem anwendet und verwaltet sowie Akkreditierungen ausführt.

A: Zuweilen wird eine solche Organisation auch "Institution" genannt.

[QS 9000]:

Eine Organisation mit der Befugnis, die typischerweise durch eine nationale Behörde erteilt wurde. Organisationen wie z.B. Zertifizierungsstellen für die Zertifizierung von QM-Systemen oder die Akkreditierung von Prüflaboratorien zu akkreditieren.


Akkreditierungssystem


[DGQ]

System zur Durchführung von Bezeichneten Akkreditierungen mit eigenen Verfahrensregeln und eigener Verwaltung.


Akkreditierungssystem für Prüflaboratorien


[DGQ]

Akkreditierungssystem zur Durchführung von Akkreditierungen von Prüflaboratorien.

A: Dieses Akkreditierungssystem war eines der am frühesten funktionsfähigen und ist daher am bekanntesten.


Aktives Teil


[QS 9000]

Ein aktives Teil ist ein Teil, das gegenwärtig an einen Kunden für Produktions- oder Kundendienstzwecke geliefert wird. Dieses Teil bleibt so lange aktiv, bis eine Genehmigung durch den entsprechenden Bereich des Kunden zur Verschrottung der Werkzeuge gegeben wurde. Für Teile aus nichtkundeneigenen Werkzeugen oder Situationen, wo mehrere Teile aus dem gleichen Werkzeug hergestellt werden, ist eine schriftliche Bestätigung durch den Einkaufsbereich des Kunden einzuholen, um das Teil zu deaktivieren.


Alternativhypothese


[DGQ]

Aussage, durch die aus der Menge der für den statistischen Test insgesamt zugelassenen Wahrscheinlichkeitsverteilungen alle diejenigen ausgewählt werden, die nicht für die Nullhypothese ausgewählt wurden.

A 1: Bezeichnung H1.

A 2: Die Alternativhypothese steht der Nullhypothese entgegen.

A 3: Vier Beispiele zum Ansatz eines statistischen Tests:

Beispiel 1: Zugelassen sind alle kontinuierlichen Wahrscheinlichkeitsverteilungen, bei denen die Zufallsgröße Werte zwischen minus Unendlich und plus Unendlich annehmen kann.

Vermutung: Die wahre Wahrscheinlichkeitsverteilung ist eine Normalverteilung.

Nullhypothese: Die Wahrscheinlichkeitsverteilung ist eine Normalverteilung.

Alternativhypothese: Die Wahrscheinlichkeitsverteilung ist keine Normalverteilung.

Beispiel 2: Zugelassen sind alle Normalverteilungen

Vermutung: Der Erwartungswert μ der wahren Normalverteilung ist größer als ein vorgegebener Wert μ0.

Nullhypothese H0: μ ≤ μ0; Alternativhypothese H1: μ - μ0.

Beispiel 3: Zugelassen sind alle Normalverteilungen mit übereinstimmender bekannter Standardabweichung.

Vermutung: Die wahre Normalverteilung hat einen mit einem vorgegebenen Wert μ0 nicht übereinstimmenden Erwartungswert μ.

Nullhypothese H0: μ = μ0; Alternativhypothese H1: μ ≠ μ0.

Beispiel 4: Zugelassen sind alle zwischen Null und Eins liegenden Anteile p1 und p2 fehlerhafter Einheiten in den Losen 1 und 2.

Vermutung: Die Anteile sind verschieden.

Nullhypothese H0: p1 = p2; Alternativhypothese H1: p1 ≠ p2.

A 4: Es gibt die "Einfache Hypothese", bei der die ausgewählte Teilmenge nur aus einer einzigen Wahrscheinlichkeitsverteilung besteht, und die "Zusammengesetzte Hypothese", bei der sie aus mehr als einer Wahrscheinlichkeitsverteilung besteht. In den Beispielen 3 und 4 der Anm. 3 sind die Nullhypothesen einfache Hypothesen, die Alternativhypothesen zusammengesetzte. In den Beispielen 1 und 2 sind jeweils beide Hypothesen zusammengesetzte Hypothesen.


Analysenprobe


siehe Meßprobe


Analytische QS-Maßnahme


siehe Qualitätssicherungsmaßnahmen


Anbieter


[DIN 66066-3]

Die Partei, die für das Produkt, das Verfahren oder die Dienstleistung verantwortlich und in der Lage ist sicherzustellen, daß Qualitätssicherung betrieben wird. Die Definition kann auf Hersteller, Lieferer, Importeur, Montagebetriebe, Dienstleistungsunternehmen usw. angewendet werden.


Änderungsmuster


[DIN 55350-15]

Muster nach einer Änderung der Fertigungseinrichtungen, der Fertigungsverfahren oder der Fertigungs-Rand-bedingungen.

A 1: Mit dem Änderungsmuster soll der Nachweis geführt werden, daß die Qualitätsforderung an das Angebotsprodukt auch nach einer Änderung der Fertigungseinrichtungen, der Fertigungsverfahren oder der Fertigungs-Randbedingungen erfüllt wird.

A 2: Das Änderungsmuster kann zugleich Erstmuster sein.

A 3: Ein Muster für ein nicht austauschbares Produkt ist nicht Änderungsmuster.

DGQ:

A 4: Vom Änderungsmuster ist das "Merkmalsänderungsmuster" zu unterscheiden. Es ist ein Muster, erstellt nach einer Änderung der Qualitätsforderung an die materielle Einheit, die das Muster repräsentiert.


Andon


Andon ist ein Hilfsmittel zur Informationsweiterleitung bei auftretenden Problemen. Es fungiert als optisches Fertigungsinformationssystem, welches über Lichtzeichen einer Anzeigetafel auf das Auftreten eines (Maschinen-) Fehlers hinweist. Es dient so als zentrale Anzeige des Problemortes und sollte für möglichst viele Mitarbeiter, vor allem aber für den zuständigen Meister gut sichtbar sein. Derjenige Mitarbeiter, der einen Fehler entdeckt bzw. ein Problem im Fertigungsablauf feststellt, kann einen Andon-Knopf betätigen und informiert so den Meister und die Kollegen, daß er Hilfe an seinem Arbeitsplatz benötigt. Muß zu diesem Zweck die Produktion gestoppt werden, so ist dies zulässig, wenn damit ein erneutes Auftreten des Problems in Zukunft vermieden werden kann.


Anforderung


[DIN EN ISO 9000:2000]

Erfordernis oder Erwartung, das oder die festgelegt, üblicherweise vorausgesetzt oder verpflichtend ist.

A 1: "Üblicherweise vorausgesetzt" bedeutet, daß es für die Organisation, ihre Kunden und andere interessierte Parteien üblich oder allgemeine Praxis ist, daß das entsprechende Erfordernis oder die entsprechende Erwartung vorausgesetzt ist.

A 2: Ein Bestimmungswort darf verwendet werden, um eine spezifische Anforderungsart zu bezeichnen, z.B. Produktanforderung, Qualitätsmanagementanforderung, Kundenanforderung.

A 3: Eine festgelegte Anforderung ist eine Anforderung, die beispielsweise in einem Dokument angegeben ist.

A 4: Anforderungen können von verschiedenen interessierten Parteien aufgestellt werde.


Angebot


[DIN EN ISO 9001]

Eine nach Aufforderung abgegebene Bereitschaftserklärung eines Lieferanten, einen zustandekommenden Vertrag über die Lieferung eines Produktes zu erfüllen.


Angebotsmuster


[DIN 55350-15]

Muster zur Veranschaulichung und zur Beurteilung eines Angebots.

DGQ:

A : Ein Angebot ist dabei nach DIN EN ISO 9001 bis DIN EN ISO 9003, eine nach Aufforderung abgegebene Bereitschaftserklärung eines Lieferanten, einen zustandegekommenen Vertrag über die Lieferung eines Angebots-produkts zu erfüllen.


Angebotsprodukt


[DIN 55350-11]

Produkt, das durch die Organisation dem Kunden (dem Markt) zum Verkauf angeboten oder ihm als Besitz oder zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird.

A 1: Vom Angebotsprodukt sind interne Produkte zu unterscheiden, die in der Organisation für die Leistungsbereitschaft der Organisation erbracht werden.

A 2: Auch aus Steuern (öffentlich-rechtlichen Abgaben) finanzierte, für die Empfänger aber unmittelbar unentgeltliche Leistung der öffentlichen Hand sind Angebotsprodukte.

[E DIN EN ISO 9000 : 2000-01]

Produkt, das einem Kunden außerhalb der anbietenden Organisation angeboten wird.

A: Der Begriff des Angenbotsprodukts ermöglicht es, zwischen einem Produkt innerhalb einer Organisation und einem Produkt zu unterscheiden, das für den äußeren Markt bestimmt ist.


Angemessene Sorgfalt


[ISO/TS 16949]

Die Sorgfalt, die ein Lieferant zur Zeit des Produktdesigns oder der Produktion walten läßt, um ein Produkt zu gestalten bzw. herzustellen, das in vertretbarem Maße für den vorgesehenen oder vorhersehbaren Einsatz durch diejenigen Personen sicher ist, die das Produkt verwenden, möglicherweise verwenden oder durch das Produkt gefährdet werden könnten.


Annahme


[DIN 55350-31]

Feststellung, daß die Forderungen (Kriterien) für die Annehmbarkeit des Prüfloses erfüllt sind.

A 1: Nach ISO 3534-1977 wird die Annahme wie folgt definiert: Einverständnis, ein Los wie angeboten entgegenzunehmen.

A 2: Vom Begriff "Annahme" in der Qualitätsprüfung ist der juristische Begriff "Abnahme" im Sinn BGB § 640 und § 433, Absatz (2) zu unterscheiden.

DGQ:

A 3: Eine ISO-Definition (ISO 3534-2) lautet etwa: "Schlußfolgerung, daß ein Prüflos die Qualitätsforderung erfüllt".


Annahmefaktor


[DGQ]

In Stichprobenanweisungen zur Variablenprüfung festgelegter Mindestwert der Qualitätszahl einer Stichprobe, von dem ab das Prüflos angenommen wird.

A 1: Die frühere englische Benennung war "acceptance factor". Die international vereinheitlichte Bezeichnung des Annahmefaktors ist "K".

A 2: Dem Annahmefaktor bei der Variablenprüfung entspricht die Annahmezahl bei der Attributprüfung.


Annahmegrenze


auch ACL und LCR

[DIN 55350-33]

Eingriffsgrenze in einer Annahmequalitätsregelkarte.


Annahmeprüfung


[DIN 55350-17]

siehe auch Annahme

Qualitätsprüfung zur Feststellung, ob ein Produkt wie bereitgestellt oder geliefert annehmbar ist.

A 1: Die Zuständigkeit für Annahmeprüfungen ist in der Anm. zu Eingangsprüfung, in der Anm. zu Ablieferungs-prüfung sowie in der Anm. zu Abnahmeprüfung behandelt.

A 2: Werden Annahmeprüfungen anhand von Stichproben durchgeführt, handelt es sich um "Annahmestichprobenprüfungen (siehe DIN 55350-31).

A 3: Die Annahmeprüfung kann mit der Endprüfung zusammenfallen.

DGQ:

A 4: Wird eine Annahmeprüfung anhand von Stichproben durchgeführt, so handelt es sich um eine "Annahmestich-probenprüfung".

A 5: In vielen Fällen ist es empfehlenswert, die Regel für Inhalt und Ablauf einer Annahmeprüfung vertraglich zu vereinbaren.


Annahmequalitätsregelkarte


[DIN 55350-33]

Qualitätsregelkarte zur Überwachung eines Prozesses mit dem Zweck festzustellen, ob er qualitätsfähig (Qualitäts-fähigkeit) ist oder nicht.

A: Die in Annahmequalitätsregelkarten aufgezeichneten Ermittlungsergebnisse gestatten es meist zusätzlich, signifikante Änderungen des Prozesses zu erkennen.


Annahmestichprobenprüfung


[DIN 55350-33]

Qualitätsprüfung anhand einer oder mehrerer Stichproben zur Beurteilung eines Prüfloses nach einer Stichproben-anweisung.

A 1: Im Gegensatz dazu werden bei einer 100%-Prüfung alle Einheiten eines Prüfloses geprüft. Diese ist von einer "vollständigen Qualitätsprüfung" zu unterscheiden, bei der eine Qualitätsprüfung hinsichtlich aller festgelegten Qualitätsmerkmale der Einheit erfolgt.

DGQ:

Statistische Qualitätsprüfung anhand einer oder mehrerer Stichproben zur Feststellung der Annehmbarkeit eines Prüfloses nach einer Stichprobenanweisung.

A 2: Zur Vorbereitung einer Annahmestichprobenprüfung kann ein sogenannter Vorlauf durchgeführt werden. Darunter versteht man eine "Entnahme einer festgelegten Anzahl von Stichproben mit festgelegtem Umfang nach einem festgelegten Verfahren, um die Parameter der Verteilung der Werte des betrachteten Merkmals schätzen zu können". Der Zweck des Vorlaufs richtet sich nach dem Zweck der Annahmestichprobenprüfung. Beispiele sind die Vorbereitung der Qualitätslenkung mit vermindertem Prüfumfang oder die Sicherstellung einer kontinuierlichen Annahmeprüfung mit vermindertem Prüfumfang.


Annahmewahrscheinlichkeit


[DIN 55350-31]

Wahrscheinlichkeit, mit der ein Prüflos aufgrund einer Stichprobenanweisung angenommen wird.

A 1: Kurzbezeichnung Pa.

A 2: Die Annahmewahrscheinlichkeit hängt von der Qualität des Prüfloses ab, z.B. von dessen Qualitätslage.


Annahmezahl


früher auch Gutzahl

[DIN 55350-31]

In einer Stichprobenanweisung zur Attributprüfung festgelegte Höchstanzahl fehlerhafter Einheiten oder festgelegte Höchstanzahl von Fehlern bzw. Ausfälle in den Stichproben, bei denen das Prüflos angenommen wird.

DGQ:

A: Der Annahmezahl bei Attributprüfung entspricht der Annahmefaktor bei Variablenprüfung.


Annehmbare Qualitätsgrenzlage


[DIN 55350-31]

Qualitätslage, der eine vorgegebene große Annahmewahrscheinlichkeit zugeordnet ist.

A 1: Kurzbezeichnung "AQL". (DGQ: Als angloamerikanische Benennung war zeitweise die zutreffendere "acceptable quality limit" im Gespräch).

A 2: Das aufgrund dieser Qualitätsgrenzlage festgelegte Prüfkriterium geht von der Vorstellung aus, daß der Abnehmer Prüflose nur mit einem kleineren Wert der Qualitätslage annehmen möchte.

A 3: Nur wenn die mittlere Qualitätslage unter der AQL liegt, sind die Rückweisewahrscheinlichkeiten wirtschaftlich tragbar.

DGQ:

Qualitätslage, die bei einer Annahmestichprobenprüfung die obere Grenze einer zufriedenstellenden mittleren Qualitätslage darstellt.

A 4: Während die Qualitätslage ein Ermittlungsergebnis ist, sind annehmbare und zurückzuweisende Qualitätsgrenzlage vorzugebende Merkmalswerte für die "geeignete Kenngröße der Häufigkeitsverteilung" des Loses bzw. für den Anteil fehlerhafter Einheiten oder für die Anzahl Fehler je hundert Einheiten.

A 5: Im international genormten Stichprobensystem anhand qualitativer Merkmale gemäß DIN ISO 2859 ist die Annahmewahrscheinlichkeit bei der AQL bei den Stichprobenanweisungen innerhalb eines Stichprobenplans um so größer, je größer das Trennvermögen ist. Siehe insbesondere DIN ISO 2859-1. Für die Stichprobenprüfung anhand quantitativer Merkmale gemäß DIN ISO 3951 gilt prinzipiell das gleiche.

A 6: Aufgrund der AQL ist das Prüfmerkmal (Prüfkriterium) so festgelegt, daß der Kunde bzw. der Auftraggeber angenommene Prüflose erhält, die meist kleinere Werte der Qualitätslage aufweisen als die AQL. Das liegt daran, daß nur bei einer mittleren Qualitätslage unter der vorgegebenen AQL die Rückweisewahrscheinlichkeiten und damit das Risiko der Lieferanten wirtschaftlich tragbar sind.


Ansprechschwelle


[DGQ]

Kleinste Änderung des Wertes der Eingangsgröße, die zu einer erkennbaren Änderung des Wertes der Ausgangsgröße eines Meßgerätes führt.

A 1: Ansprechvermögen ist das Verhältnis der am Meßgerät beobachteten Anzeige zu dem Wert der sie verursachenden Meßgröße.

A 2: Anlaufwert ist bei integrierenden Meßgeräten derjenige Wert der zeitlich zu integrierenden Meßgröße, bei dem die erste eindeutige Anzeige erkennbar wird.

A 3: Totzone ist derjenige Wertebereich, innerhalb dessen die Werte der Eingangsgröße geändert werden können, ohne daß dadurch eine erkennbare Änderung des Wertes der Ausgangsgröße des Meßgerätes hervorgerufen wird.

A 4: Die Ansprechschwelle kann von unterschiedlichen Einflüssen oder Merkmalen abhängen wie vom Rauschen, von Reibung, Dämpfung, Trägheit oder Quantisierung.


Anspruchsklasse


[DIN EN ISO 9000:2000]

Kategorie oder Rang, die oder der den verschiedenen Qualitätsanforderungen an Produkte, Prozesse oder Systeme mit demselben funktionellen Gebrauch zugeordnet ist.

Beispiel: Klassen bei Flugscheinen oder Kategorien von Hotels in einem Hotelführer.

A: Bei der Festlegung einer Qualitätsanforderung sollte die Anspruchsklasse generell angegeben werden.


Anteil fehlerhafter Einheiten


[DIN 55350-31]

Anzahl fehlerhafter Einheiten dividiert durch die Anzahl aller Einheiten.

A 1: Durch Multiplikation mit dem Faktor 100 ergibt sich der Anteil fehlerhafter Einheiten in Prozent.

A 2: Danach ist

  • der Anteil fehlerhafter Einheiten im Los gleich der Anzahl fehlerhafter Einheiten im Los dividiert durch den Losumfang,
  • der Anteil fehlerhafter Einheiten in der Stichprobe gleich der Anzahl fehlerhafter Einheiten in der Stichprobe dividiert durch den Stichprobenumfang.

Anteilsgrenze


[DGQ]

Untere oder obere Grenze eines statistischen Anteilsbereichs.

A: Eine Anteilsgrenze ist Funktion der Istwerte aus der Stichprobe. Sie ist daher ein – im allgemeinen für jede Stichprobe anderer – Wert einer Zufallsgröße.


Anwendungsbereich der Akkreditierung eines Labors


[ISO/TS 16949]

Der Anwendungsbereich der Akkreditierung eines Labors ist festgelegt in einem Vorgabedokument, das folgendes enthält:

  • spezifizierte Tests, Auswertungen und Kalibrierungen, für die ein Labor qualifiziert ist,
  • Aufstellung der Einrichtungen die für die obigen Aufgaben erforderlich sind,
  • Aufstellung der Methoden und Normen, nach welchen obige Aufgaben durchgeführt werden.

Approbationsprüfung


siehe Qualifikationsprüfung


Arbeitsanweisung


[ISO/TS 16949]

Beschreibt die Arbeit in einer Funktion eines Unternehmens (z.B. Aufbau, Inspektion, Nacharbeit, Bedienung) und gilt als QM-Systemdokumentation der Ebene 3.

[QS 9000]:

Beschreiben die Durchführung einzelner Tätigkeiten im Unternehmen /z.B. Einrichten, Prüfen, Nacharbeiten, Maschinenführung) und werden als Ebene-drei-(3)-Dokumente im QM-System angesehen.


Arbeitsgebiet des Laboratoriums


[QS 9000]

Dies ist eine Qualitätsaufzeichnung, die folgendes enthält:

  • die spezifischen Prüfverfahren, Bewertungen und Kalibrierungen, für die das Laboratorium des Lieferanten Möglichkeiten und Kompetenz zur Durchführung besitzt.
  • eine Liste der Prüfeinrichtungen, die verwendet werden, um die Prüfverfahren durchzuführen.

Eine Liste der Methoden und Normen (Spezifikationen), nach denen die genannten Prüfverfahren durchgeführt werden können.


Arbeitsgenauigkeit


[DGQ]

Durch die Fertigungseinrichtung bedingte Fertigungsgenauigkeit.


Arbeitsspezifische Definition


[QS 9000]

Ein Mittel, Qualitätserwartungen und Leistungsfähigkeit klar mitzuteilen; es besteht aus

  1. einem Kriterium, das auf ein Objekt oder eine Gruppe anzuwenden ist,
  2. einer Untersuchung des Objekts oder der Gruppe,
  3. einer Entscheidung: ja oder nein, das Objekt oder die Gruppe erfüllt oder erfüllt nicht das Kriterium.

Arbeitsstreubreite


[DGQ]

Durch zufällige Abweichungen verursachte Arbeitsunsicherheit.

A 1: Die Arbeitsstreubreite ist ein Maß für die Unsicherheit, mit welcher beim betrachteten Produktmerkmal bei der Fertigung aufeinanderfolgender gleichartiger Stücke gerechnet werden muß.

A 2: Entsprechend Anm. zu Fertigungsunsicherheit ist im Fall einer (angenäherten) Normalverteilung der Abweichungen die Arbeitstreubreite das Dreifache, der gesamte Streubereich das Sechsfache der Standardabwei-chung der an den gefertigten Produkten festgestellten Istwerte.


Arbeitsumgebung


[DIN EN ISO 9000:2000]

Satz von Bedingungen, unter denen Arbeiten ausgeführt werden.

A: Bedingungen umfassen physikalische, soziale, psychologische und Umweltfaktoren (wie Temperatur, Anerkennungsprogramme, Ergonomie und Zusammensetzung der Atmosphäre).


Arbeitsungenauigkeit


Durch die Fertigungseinrichtung bedingte Fertigungsungenauigkeit.


Arbeitsunsicherheit


[DGQ]

Durch die Fertigungseinrichtung bedingte Fertigungsunsicherheit.

A 1: Die Arbeitsunsicherheit enthält zwei Komponenten: Die Komponente der systematischen Fertigungsunsicherheit als Maß für die Richtigkeit des betreffenden Ergebnisses des Fertigungsprozesses und die Komponente der zufälligen Fertigungsunsicherheit als Maß für seine Präzision.

A 2: Die systematischen Abweichungen und die zufälligen Abweichungen sind stets gemeinsam in einem Meßwert enthalten und deshalb in den meisten Fällen nicht gesondert feststellbar.

A 3: Es wird davon abgeraten, die Arbeitsunsicherheit "Arbeitsungenauigkeit" zu nennen, weil diese anders definiert ist.


Arithmetischer Mittelwert


früher "Durchschnitt"

[DGQ]

Summe der Istwerte dividiert durch die Anzahl der Istwerte.

A 1: Der arithmetische Mittelwert ist zugleich das Moment der Ordnung q = 1. Im allgemeinen werden zur Berechnung des arithmetischen Mittelwerts Istwerte aus einer endlichen Grundgesamtheit oder aus einer Stichprobe verwendet.

A 2: Der arithmetische Mittelwert eines Merkmals in einer Grundgesamtheit unendlichen Umfangs ist gleich dem Erwartungswert einer diesem Merkmal entsprechenden Zufallsgröße.

A 3: Ein "gleitender Mittelwert" entsteht z.B. aus einer Anzahl von n aufeinanderfolgenden festgelegten Werte (Einzelwerte, Mittelwerte usw.), wobei jedesmal, wenn ein neuer Wert hinzukommt, der älteste bei der Mittelwertbildung weggelassen wird, so daß immer nur n Werte zur Mittelwertbildung herangezogen werden.

A 4: Wenn kein Mißverständnis möglich ist, kann der arithmetische Mittelwert kurz auch "Mittelwert" genannt werden.


Assessment


[QS 9000]

Assessment (Bewertung) bedeutet ein Überprüfungsverfahren, einschließlich der Einsichtnahme von Dokumenten, eines Vor-Ort-Audits sowie der Analyse und Erstellung von Berichten. Es gibt auch Kunden, die hierzu eine Selbstbewertung, interne Auditergebnisse und andere Bewertungsunterlagen für erforderlich halten.


Attributive Daten


[QS 9000]

Merkmale, die zur Aufnahme und Analyse gezählt werden können. Beispiele schließen Merkmale wie das Vorhandensein eines erforderlichen Etikettes, die Anbringung aller notwendigen Befestigungsmittel und das Fehlen jeglicher Irrtümer bei Spesenrechnungen ein. Andere Beispiele sind Merkmale, die schon von Natur aus meßbar sind (d.h. die als kontinuierliche Merkmale behandelt werden können), aber bei denen die Resultate nach einer einfachen ja/nein-Methode aufgezeichnet werden können wie, z.B. die Akzeptanz eines Wellendurchmessers, der mit einer Gut-Schlecht-Lehre geprüft wurde, oder das Vorhandensein jeder Konstruktionsänderung in einer technischen Zeichnung. Attributive Merkmale werden gewöhnlich in Form von fehlerhaften Einheiten oder Fehlern gesammelt; sie werden anhand von p-, np-, c- und u-Qualitätsregelkarten analysiert (siehe auch kontinuierliche Merkmale).


Attributprüfung


[DIN 55350-31]

Annahmestichprobenprüfung, bei der anhand der Anzahl der fehlerhaften Einheiten oder der Anzahl der Fehler in den einzelnen Stichproben die Annehmbarkeit des Prüfloses festgestellt wird.

DGQ:

A : Weil an der Stichprobeneinheit nur das Alternativmerkmal "fehlerhaft" oder "nicht fehlerhaft" festgestellt wird (siehe Nominalmerkmal – Anm.), spricht man auch von einer "Annahmestichprobenprüfung anhand qualitativer Merkmale".


Audit


[DIN EN ISO 9000:2000]

Systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozeß zur Erlangung von Auditnachweisen und zu deren objektiver Auswertung, um zu ermitteln, inwieweit Auditkriterien erfüllt sind.

A: Interne Audits, manchmal auch "Erstparteien-Audit" genannt, werden von oder im Namen der Organisation selbst für interne Zwecke durchgeführt und können die Grundlage für die eigene Konformitätserklärung der Organisation bilden.

Externe Audits schließen ein, was allgemein "Zweit-" oder "Drittparteien-Audits" genannt wird.

Zweitparteien-Audits werden von Parteien, die ein Interesse an der Organisation haben, wie z.B. Kunden, oder von Personen im Namen dieser Parteien durchgeführt.

Drittparteien-Audits werden von externen unabhängigen Organisationen durchgeführt. Solche Organisationen bieten die Zertifizierung oder Registrierung der Konformität mit Anforderungen wie z.B. den der ISO 9001 und ISO 14001.

Wenn Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme zusammen auditiert werden, wird dies "kombiniertes Audit" genannt.

Wenn zwei oder mehr auditierende Organisationen zusammen eine auditierte Organisation auditieren, wird dies "gemeinschaftliches Audit" genannt.


Auditarten


System-Audit:

Regelmäßige Überprüfung eines existierenden QS-Systems in allen Teilen eines Unternehmens hinsichtlich Bekanntheit und Erfüllung der an das QS-System gestellten Sollvorgaben.

Prozeß-Audit:

Regelmäßige Überprüfung von Prozessen (Fertigungs-, Montage- oder Dienstleistungsvorgänge) hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben von Prozeßeigenschaften (Parameter, Abläufe oder Organisation) und Prozeßbeschreibungen (z.B. Fertigungs-, Prüf- und Wartungspläne).

Produkt-Audit:

Regelmäßige Überprüfung von Produkten (z.B. Teile, Baugruppen, Dienstleistungen) hinsichtlich der Einhaltung von Produkteigenschaften (z.B. Maße, Werkstoff) und Produktbeschreibungen (z.B. Zeichnungen, Lieferbedingungen).


Auditauftraggeber


[DIN EN ISO 9000:2000]

Organisation oder Person, die ein Audit anfordert.


Auditfeststellung


[DIN EN ISO 9000:2000]

Ergebnisse der Beurteilung der zusammengestellten Auditnachweise gegen Auditkriterien.

A: Auditfeststellungen können entweder Konformität oder Nichtkonformität mit Auditkriterien oder Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen.


Auditierte Organisation bzw. Auditierter


[DIN EN ISO 9000:2000] bzw. [E DIN EN ISO 9000 : 2000-01]

Organisation, die auditiert wird.


Auditkriterien


[DIN EN ISO 9000:2000]

Satz von Politiken, Verfahren oder Anforderungen, der als Referenz herangezogen wird.


Auditnachweis


[DIN EN ISO 9000:2000]

Aufzeichnungen, Tatsachenfeststelllungen oder andere Informationen, die für die Auditkriterien zutreffen und verifizierbar sind.

A: Auditnachweise können qualitativ oder quantitativ sein.


Auditor


[DIN EN ISO 9000:2000]

Person mit der Qualifikation, ein Audit durchzuführen.


Auditprogramm


[DIN EN ISO 9000:2000]

Satz von einem oder mehreren Audits, die für einen spezifischen Zeitraum geplant werden und auf einen spezifischen Zweck gerichtet sind.


Auditprogramm-Leitung


[DIN ISO 10011-3]

Diejenige Organisation oder Funktion innerhalb einer Organisation, der die Verantwortung für die Planung und Ausführung einer planmäßigen Folge von Qualitätsaudits übertragen worden ist.


Auditschlußfolgerung


[DIN EN ISO 9000:2000]

Ergebnis eines Audits, das das Auditteam nach Erwägung der Auditziele und aller Auditfeststellungen geliefert hat.


Auditteam


[DIN EN ISO 9000:2000]

Ein oder mehrere Auditoren, die ein Audit durchführen.

A 1: Ein Auditor des Auditteams ist üblicherweise als Leiter des Auditteams eingesetzt.

A 2: Das Auditteam kann auch in der Ausbildung befindliche Auditoren und bei Bedarf Sachkundige umfassen.

A 3: Beobachter können das Auditteam begleiten, aber handeln nicht als Teil davon.


Aufeinanderfolgende Einheiten


[QS 9000]

Aufeinanderfolgende Einheiten sind die Basis zur Auswahl von Stichproben.


Auflösung (einer Anzeigeeinrichtung)


[DIN ISO 10012-1]

Quantitative Angabe zur Fähigkeit einer Anzeigeeinrichtung, zwischen unmittelbar nebeneinanderliegenden Meßwerten eindeutig zu unterscheiden.

DGQ:

Quantitatives Merkmal eines Meßgerätes zur Unterscheidung unmittelbar zwischen nahe beianander liegenden Meßwerten.

A: Die Auflösung kann quantitativ z.B. gekennzeichnet werden durch die kleinste Differenz zweier Meßwerte, die das Meßgerät noch eindeutig zu unterscheiden gestattet.


Aufmachungseinheit


siehe Endlosguteinheit


Auftraggeber


[DIN EN ISO 8402]

Kunde in einer Vertragssituation.

A: Der Auftraggeber wird manchmal als die "business second party" bezeichnet.

["purchaser" wird häufig mit "Käufer" übersetzt]. Siehe auch Anm. zu Auftragnehmer.


Auftragnehmer


[DIN EN ISO 8402]

Lieferant in einer Vertragssituation.

DGQ:

Der Auftragnehmer wird manchmal als die "business first party" bezeichnet, der Auftraggeber als die "business second party", und zwar sowohl in der Wirtschaft als auch bei staatlichen Organisationen.


Auftragsabwicklungsprozeß


Ein Auftragsabwicklungsprozeß umfaßt z.B. Auftragseingang, Angebotserstellung, Einkauf, Produktentwicklung, Fertigung, Vertrieb, Lieferung, Service und Verwaltung.

Vgl. Produktentstehungsprozeß und Strategieprozeß.


Auftragsbezogenes Prüfergebnis


[DIN 55350-18]

Im Sinne der Norm DIN 55350-18 Prüfergebnis, erzielt an Produkten, die zum Auftrag gehören.

A 1: Im Fall einer zerstörenden Prüfung gilt das Prüfergebnis auch dann noch als auftragsbezogen, wenn die Prüfung an Material erfolgt, das unter denselben Bedingungen hergestellt wurde.

A 2: Ein auf dieser Grundlage ausgestelltes Qualitätsprüf-Zertifikat heißt Herstellerprüfzertifikat oder Abnahmeprüfzertifikat.


Aufwand


[DGQ]

Ausgaben einer Organisation innerhalb einer Abrechnungsperiode für den Verbrauch von Tätigkeiten, Gütern (Produkten) und öffentlichen Abgaben.

A 1: Auch "Aufwendungen", in Wortzusammensetzungen wird aber stets "Aufwands..." benutzt, z.B. "Aufwandsverminderung".

A 2: Zu unterscheiden sind betriebliche Aufwendungen (siehe Anm. 3) und neutrale Aufwendungen (s. Anm. 4).

A 3: Betriebliche Aufwendungen entstehen bei der betrieblichen Leistungserstellung und Leistungsverwertung. Sie sind Kosten in der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung.

A 4: Neutrale Aufwendungen gliedern sich in

  • betriebsfremde Aufwendungen (z.B. Spenden, Kantinenzuschüsse);
  • außerordentliche Aufwendungen (z.B. Brandschaden, nicht gedeckt durch Feuerversicherung).
  • Periodenfremden Aufwendungen (z.B. Steuernachzahlung).

A 5: Die Differenz aus Ertrag und Aufwand ist der Erfolg der betrachteten Abrechnungsperiode.

A 6: Fehlleistungsaufwand ist Aufwand für fehlerhafte Tätigkeiten und ihre Ergebnisse (z.B. Fehlprodukte). Im betriebswirtschaftlichen Sinn ist Fehlleistung keine Leistung, weil dort nur Leistungen, die zu positiven Erträgen führen, als "Leistung" bezeichnet werden. Fehlleistungsaufwand mindert demnach den Erfolg einer Organisa-tion. Siehe auch Fehlerkosten und Fehlerfolgekosten.


Aufzeichnung


[DIN EN ISO 9000:2000]

Dokument, das errichte Ergebnisse engibt oder einen Nachweis ausgeführter Tätigkeiten bereitstellt.

A 1: Aufzeichnungen können z.B. zur Darlegung von Rückverfolgbarkeit und zum Nachweis von Verifizierung, Vorbeugungsmaßnahmen und Korrekturmaßnahmen herangezogen werden.

A 2: Aufzeichnungen bedürfen üblicherweise nicht der Revisionslenkung.


Ausfall


[DGQ]

Beendigung der Funktionsfähigkeit einer materiellen Einheit im Rahmen der zugelassenen Beanspruchung.

A 1: Ein Ausfall ist ein Ereignis.

A 2: Im Zuverlässigkeitsmanagement versteht man unter Funktionsfähigkeit die Eignung einer Einheit, eine geforderte Funktion unter vorgegebenen Anwendungsbedingungen zu erfüllen.

A 3: Die "zugelassene Beanspruchung" sind die Grenzwerte für alle Merkmalswerte der Einwirkungen, denen die Einheit ausgesetzt ist, ausgesetzt wird oder ausgesetzt sein kann.

A 4: "Ausfallkriterium" ist eine Festlegung zur Feststellung, ob ein Ausfall vorliegt. Ein Ausfall kann auch unter vielen anderen Blickwinkeln betrachtet werden, z.B. Ausfallursache, Ausfallart, Ausfallmechanismus, Vorhersehbarkeit des Ausfalls, Ausfallfolgen, Ausfallkosten, Ausfallrate.

A 5: Die Bezeichnung "Ausfall" soll zur Vermeidung von Mißverständnissen nicht für ein Fertigungslos benutzt werden, das für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht brauchbar ist, jedoch ggf. für einen anderen Verwendungszweck eingesetzt oder aufbewahrt werden kann.

A 6: Für eine Gesamtheit gleichartiger nichtinstandzusetzender Einheiten ist der wichtigste Zuverlässigkeitsparameter die Ausfallrate. Sie ist die Ausfallwahrscheinlichkeitsdichte dividiert durch die Überlebenswahrscheinlichkeit; oder mit anderen Begriffen ausgedrückt: der – mathematische – Grenzwert der Ausfallquote für das gegen Null gehende Zeitintervall; wobei Ausfallquote als "temporäre Ausfallhäufigkeit dividiert durch die betrachtete Betriebsdauer" ein Schätzwert für die Ausfallrate ist.


Ausfallmuster


siehe Erstmuster


Ausgelagerter Bereich


[QS 9000]

Ein ausgelagerter Bereich ist ein Ort, an dem keine Produktionsprozesse durchgeführt werden, z.B. sind dies Orte, die zwar nicht die Definition für "Standort" erfüllen, jedoch den "Standort" unterstützen.


Ausreißer


[DGQ]

Istwert einer Stichprobe, dessen Abweichung von den anderen, zufällig voneinander abweichenden Istwerten der Stichprobe dem Betrag nach so groß ist, daß sie nicht mehr als zufällig erklärt werden kann.

A 1: Es können auch mehr als ein Ausreißer in einer Stichprobe vorkommen. Ob Istwerte einer Stichprobe Ausreißer sind oder nicht, kann anhand von Ausreißer-Tests untersucht werden. Diesen haftet nicht nur eine statistische Ergebnisunsicherheit an, sondern auch eine zusätzliche Unsicherheit wegen der Ungewißheit der für den Test zugrunde zu legenden Voraussetzungen.

A 2: Bei Annahmestichprobenprüfung kann auch ein einziger Ausreißer ein Anzeichen dafür sein, daß die Vertei-lung eine Mischverteilung ist, oder daß sich ein bisher beherrschter Prozeß unerwartet geändert hat.


Ausschuß


[DIN 55350-11]

Fertigungs- oder montagebedingtes Fehlprodukt, bei dem die Qualitätsforderung auch nachträglich durch Nacharbeit nicht erfüllt werden kann oder soll, und das für einen anderen Verwendungszweck unter angemessenen Umständen nicht verwendet werden kann.

A 1: Die Bedeutung von Ausschuß für die betriebliche Organisation geht wegen der Störung des planmäßigen Ablaufs meist weit über die Ausschußkosten hinaus.

A 2: Produkte, bei denen die Qualitätsforderung erfüllt ist, die jedoch dennoch nicht verwendet werden können, sind nicht Ausschuß im Sinn der obigen Definition, sondern Fehlprodukte aus anderem Grund, z.B. das qualitätsplanungsbedingte und das bedarfsbedingte Fehlprodukt.

A 3: Ausschußkosten enthalten alle Kosten für die Realisierung des Fehlprodukts einschließlich Abfall und sind Fehlerkosten.


Austauschbarkeit


[DIN EN ISO 8402]

Eignung einer Einheit, anstelle einer anderen (ohne Änderungen) benutzt zu werden, um dieselben Forderungen zu erfüllen.

A 1: Ein Bestimmungswort wie etwa "funktionale Austauschbarkeit" oder "maßliche Austauschbarkeit" sollte abhängig von den spezifischen Umständen benutzt werden.

A 2: Die Definition gilt für qualitätsbezogene Normen. Im ISO/IEC Leitfaden 2 ist das Wort "Austauschbarkeit" anders definiert.


Auswahleinheit


[DIN 55350-14]

Einheit, die für den Zweck der Probenahme gebildet und während der Probenahme als unteilbar angesehen wird.

A 1: Auswahleinheiten sind oft mit natürlichen Einheiten, Packungseinheiten oder Transporteinheiten identisch.

DGQ:

A 2: Bei "Klumpenprobenahme" bestehen die Auswahleinheiten aus mehreren zusammengehörigen Einheiten der Grundgesamtheit. Sie heißen "Klumpen". Bei "Mehrstufiger Probenahme" werden auch die Auswahleinheiten in mehreren Stufen gebildet.


Auswahlprüfung


[DIN 55350-17]

Qualitätsprüfung an Zufallsstichproben (siehe DIN 55350-14) mit Entnahmehäufigkeiten und Stichprobenumfängen, die wesentlich bestimmt sind durch die Kenntnis der bisher ermittelten Qualität sowie der Ungleichmäßigkeiten und Fehlerrisiken bei der Realisierung der Einheit.

A: Entnahmehäufigkeit und Stichprobenumfang können sich an genormte Verfahren oder Stichprobensysteme anlehnen.


Auswahlsatz


[DIN 55350-14]

Stichprobenumfang dividiert durch den Umfang der Grundgesamtheit oder der Teilgesamtheit, aus der die Stichprobe entnommen ist.

DGQ:

A 1: Der Umfang der Grundgesamtheit oder der Teilgesamtheit ist dabei als die Anzahl der betreffenden möglichen Auswahleinheiten einzusetzen.

A 2: Früher auch "relativer Prüfumfang". Diese Benennung wird nicht empfohlen, weil sie bei statistischer Qualitätsprüfung die Festlegung eines prozentualen Prüfumfangs fördern könnte, der nicht empfehlenswert ist.


Autonomation


Überprüfung der ordnungsgemäßen Arbeit von Anlagen durch Einrichtungen an Maschinen mit automatischem Signal im Störfall, z.B. in der Fertigung: Tastschalter, Zeittaktgeber, etc.


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