|
[DIN ISO 10012-1]
Tätigkeit, die das Meßgerät in einen betriebsbereiten Zustand versetzt, wobei für die vorgesehene Anwendung verfälschend wirkende systematische Meßabweichungen beseitigt werden.
DGQ:
Beseitigung systematischer Meßabweichungen durch verändernden Eingriff in das Meßgerät, soweit für dessen vorgesehene Anwendung erforderlich.
A 1: Mindestziel der Justierung ist demnach die Beseitigung von systematischen Meßabweichungen, deren Betrag größer ist als die Fehlergrenze(n).
A 2: Justierung setzt in der Regel eine Kalibrierung voraus.
|