| Wahrer Wert |
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[DIN 55350-13]
Tatsächlicher Merkmalswert unter den bei der Messung (Ermittlung) herrschenden Bedingungen.
A 1: Oftmals ist der wahre Wert ein ideeller Wert, weil er sich nur dann feststellen ließe, wenn sämtliche Ergebnisabweichungen vermieden werden können, oder er ergibt sich aus theoretischen Überlegungen.
A 2: Der wahre Wert eines mathematisch-theoretischen Merkmals wird auch "exakter Wert" genannt. Bei einem numerischen Berechnungsverfahren wird sich als Ermittlungsergebnis jedoch nicht immer der exakte Wert ergeben. Beispielsweise ist der exakte Wert der Fläche eines Kreises mit dem Durchmesser d gleich Pi*d 2/4.
DGQ:
A 3: Demnach ist der wahre Wert jener Wert der Meßgröße, der das Ziel der Auswertung von Messungen der Meßgröße ist.
A 4: Meist ist der wahre Wert unbekannt, weil er sich nur dann feststellen ließe, wenn sämtliche Meßabweichungen vermieden werden könnten. Es gibt aber Fälle, in denen er sich aus theoretischen Überlegungen ableiten läßt. Bei Abwesenheit systematischer Meßabweichungen stimmt der wahre Wert mit dem Erwartungswert einer Wiederholmeßreihe zum betreffenden Merkmal überein.
A 5: Für den meist unbekannten wahren Wert ist der richtige Wert ein Näherungswert.
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| Wahrscheinlichkeitsdichte |
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[DGQ]
Erste Ableitung der Verteilungsfunktion, falls sie existiert.
A 1: Die Formel lautet f(x) = df(x) / dx.
A 2: Bezeichnungen für die Wahrscheinlichkeitsdichte: f(x), g(x).
A 3: Siehe Anm. zu Wahrscheinlichkeitsverteilung.
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| Wahrscheinlichkeitsfunktion |
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[DGQ]
Funktion, die jedem Wert, der eine diskrete Zufallsgröße annehmen kann, eine Wahrscheinlichkeit zuordnet.
A: Siehe Anm. zu Histogramm.
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| Wahrscheinlichkeitsnetz |
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[DGQ]
Formblatt zur graphischen Darstellung von Wahrscheinlichkeitsverteilungen zum Zweck der vereinfachten Analyse.
A 1: Die vereinfachte Analyse wird in der Regel dadurch ermöglicht, daß in das Netz eingetragene Häufigkeits-summen näherungsweise eine Punktfolge entlang einer Geraden dann ergeben, wenn die empirische Verteilungsfunktion dem theoretischen Modell der Verteilungsfunktion entspricht, das dem Wahrscheinlichkeitsnetz zugrunde liegt.
A 2: Je nach Art des theoretischen Verteilungsmodells unterscheidet man verschiedene Arten von Wahrscheinlichkeitsnetzen, z.B. für Normalverteilungen mit linearer oder logarithmischer Merkmalsteilung, Netze für Betragsverteilungen 1. und 2. Art, Lebensdauernetze. Siehe auch parametrische Verteilung.
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| Wahrscheinlichkeitsverteilung |
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[DGQ]
Verteilung von Zufallsgrößen.
A 1: Die Definition in DIN 55350-21 lautet: "Eine Funktion, welche die Wahrscheinlichkeit angibt, mit der eine Zufallsvariable Werte in gegebenen Bereichen annimmt.
A 2: Der in der obigen Definition verwendete Oberbegriff Verteilung ist in der genannten Norm nicht definiert. Außerdem wird in der obigen Definition wie bei der Definition der Zufallsgröße (s. Zufallsgröße) der Begriff Zufallsvariable nicht verwendet.
A 3: Die Zufallsgröße kann univariat (eindimensional) oder multivariat (mehrdimensional) sein.
A 4: Die Wahrscheinlichkeit für den gesamten Wertebereich der Zufallsgröße hat den Wert Eins.
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| Walk Through |
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Walk Through sind Gruppenprüfungen, die dazu dienen, Fehler und Entwicklungsprobleme zu erkennen und ihre Behebung zu veranlassen, bevor die nächste Bearbeitungsphase beginnt. Walk Throughs finden planmäßig statt. Sie sind auf eine inhaltliche Prüfung von Ergebnissen ausgerichtet (s. auch analytische QS-Maßnahme).
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| Warngrenze |
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[DGQDIN 55350-33]
Höchstwert oder Mindestwert einer Qualitätsregelkarte, bei dessen Überschreitung bzw. Unterschreitung durch den Kennwert im allgemeinen eine verstärkte Überwachung des Prozesses erforderlich ist, wobei diese Grenzwerte näher an der Mittellinie liegen als die Eingriffsgrenzen.
DGQ:
In eine Qualitätsregelkarte eingetragener Höchstwert oder Mindestwert, bei dessen Überschreitung bzw. Unterschreitung durch den Kennwert (siehe Kenngröße) im allgemeinen eine verstärkte Überwachung des Prozesses erforderlich ist.
A 1: Die verstärkte Überwachung des Prozesses muß nicht notwendigerweise bereits Maßnahmen auslösen. Sie ist aber nötig, um zu verhindern, daß der Prozeß in den Zustand "nicht beherrscht" übergeht.
A 2: Warngrenzen liegen näher an der Mittellinie als Eingriffsgrenzen.
A 3: Der Abstand der Warngrenze(n) vom Bezugswert kann entweder ausschließlich nach statistischen Gesichtspunkten oder zusätzlich unter Berücksichtigung einer Einzelforderung im Rahmen einer Qualitätsforderung festgelegt werden. Es ist nicht zweckmäßig, diesen Unterschied durch die Benennung "Qualitätsregelkarte ohne und mit Toleranzvorgabe" zu kennzeichnen, weil in beiden Fällen Grenzwerte oder Toleranzbereiche festgelegt sind.
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| Wartung |
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siehe auch Instandhaltung
[ISO/TS 16949]:
Maßnahmen zur Vermeidung von Ausfallursachen der Anlagen sowie ungeplanter Unterbrechungen der Produktion.
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| Werkzeug |
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[QS 9000]
Der für ein Einzelteil oder für eine Baugruppe spezifische Teil einer Fertigungseinrichtung. Ein Werkzeug wird verwendet, um aus Rohmaterialien Fertigteile oder Baugruppen herzustellen.
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| Werksbescheinigung 2.1 |
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[EN 10204:2004]
Durch die Werksbescheinigung 2.1 bestätigt der Hersteller, daß die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen bei der Bestellung entsprechen. Die Werksbescheinigung 2.1 wird auf der Grundlage nichtspezifischer Prüfungen ausgestellt, aber ohne Angabe von Prüfergebnissen.
siehe auch Werkszeugnis 2.2 sowie Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und 3.2
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| Werkszeugnis 2.2 |
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[EN 10204:2004]
Durch das Werkszeugnis 2.2 bescheinigt der Hersteller, daß die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen bei der Bestellung entsprechen, mit Angabe von Prüfergebnissen auf der Grundlage nichtspezifischer Prüfungen.
Das frühere Werksprüfzeugnis 2.3 ist im Zuge der europäischen Harmonisierung ersatzlos entfallen.
siehe auch Werksbescheinigung 2.1 sowie Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und 3.2
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| Werktorprinzip |
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[CE-Kennzeichen]
Die betriebsfertige Maschine wird dann in Verkehr gebracht, wenn sie das Werktor passiert.
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| Werkzeug / Werkzeugbestückung |
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[ISO/TS 16949]
Teilespezifische Maschine oder Einrichtung, die Material umwandelt oder prüft.
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| Wertanalyse |
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Diese Methode stellt sicher, daß der vom Kunden erwartete Wert mit einem minimalen Kostenaufwand realisiert wird.
[QS 9000]:
Die Wertanalyse wird eingesetzt, um an einem Produkt oder einem Verfahren eine Kostenreduzierung zu betreiben. Diese Methode verwendet einen systematischen Ansatz (Berichtsform), um unbedeutende Funktionen (nicht wertsteigernd) zur Reduzierung der Gesamtkosten auszugrenzen. Wird diese Methode im frühen Stadium des Designs und der Entwicklung eingesetzt, so bezeichnet man dies im allgemeinen als Wertentwicklung (Value Engineering).
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| Wertebereich eines Merkmals |
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[DIN 55350-12]
Menge aller Merkmalswerte, die das betrachtete Merkmal annehmen kann.
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| Wertentwicklung |
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[QS 9000]
Dies sind geplante Verfahren zur Problemlösung. Man konzentriert sich auf einen spezifischen Produktentwurf und die zugehörigen Produktionsprozesse. Wertanalysen (Value Analysis) werden eingesetzt, um die Kostenstruktur von Systemen nach Beginn der Produktion zu verbessern. Die Wertentwicklung (Value Engineering) wird eingesetzt, um die Kostenstruktur vor notwendigen Ausgaben für Produktionsanlagen und Werkzeuge zu optimieren.
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| Wertschöpfung |
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Der Arbeitsprozeß kann in wertschöpfende und nichtwertschöpfende Teile untergliedert werden. Ziel aller Unternehmen sollte es sein, nichtwertschöpfende Arbeitsschritte gegen wertschöpfende Arbeitsschritte auszutauschen, d.h. nicht Arbeitsverdichtung, sondern effizientes Arbeiten.
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| Wertschöpfungsorientierung |
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siehe Kaizen
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| Wertsteigernder Produktionsprozeß |
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[QS 9000]
Tätigkeiten oder Arbeitsschritte für die ein Kunde bereit ist zu zahlen, falls er die Entscheidungsmöglichkeit erhält.
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| Wertsteigerungsanalyse |
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siehe Shareholder Value Analysis
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| Wettbewerbsvergleich |
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Der Wettbewerbsvergleich ist ein Instrument aus dem Marketing und dient der Identifizierung potentieller Stärken und Schwächen gegenüber der Konkurrenz. Im Rahmen der Analyse werden die Ergebnisse der wirtschaftlichen Tätigkeit mehrerer Betriebe zum Zweck der Informationsgewinnung und Entscheidungsvorbereitung und -kontrolle gegenübergestellt. es werden Zahlen des Rechnungswesens und andere Unterlagen ausgetauscht, um Informationen für die eigene Führungstätigkeit zu gewinnen. Zur Gewährleistung einer hohen Aussagekraft des Wettbewerbsvergleiches müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die strukturelle Vergleichbarkeit der Betriebe hinsichtlich Branche, Betriebsgröße, Betriebsform, Sortimentstruktur und Standortbedingungen.
- Die Einheitlichkeit des Rechnungswesens, einheitliche Vorschriften in Handels- und Steuerbilanz, die Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten wie z.B. Unternehmerlohn, Eigenkapitalverzinsung und kalkulatorische Miete, um Unterschiede in der Rechtsform, bei der Kapitalausstattung und bei den Eigentumsverhältnissen auszugleichen.
- Wissenschaftliche Basis des Vergleichs bei gleichzeitiger praxisbezogener Ausrichtung und Verwendung eines branchenbezogenen Kennzahlensystems.
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| Wiederholbarkeit |
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siehe Wiederholpräzision und Wiederholgrenze
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| Wiederholbedingungen |
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[DIN 55350-13]
Bei der Gewinnung voneinander unabhängiger Ermittlungsergebnisse geltende Bedingungen, bestehend in der wiederholten Anwendung des festgelegten Ermittlungsverfahrens am identischen Objekt durch denselben Beobachter in kurzen Zeitabständen mit derselben Geräteausrüstung am selben Ort (im selben Labor).
A 1: Ermittlungsergebnisse, die unter den genannten Bedingungen gewonnen werden, nennt man "Ergebnisse unter Wiederholbedingungen.
A 2: Wenn die Ermittlung am identischen Objekt nicht möglich ist (beispielsweise bei zerstörender Prüfung), dann versucht man, durch möglichst gleichartige Objekte die Wiederholbedingungen sicherzustellen (s. auch DIN ISO 5725).
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| Wiederholgenauigkeit |
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siehe Präzision
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| Wiederholgenauigkeits- und Reproduzierbarkeitsanalyse |
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[ISO/TS 16949]
Methode zur Bewertung potentieller Meßstreuungen, die entweder auf das Meßgerät oder auf die Bedienung des Gerätes zurückzuführen sind und die zur Bewertung der Fähigkeit von Meßgeräten herangezogen wird.
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| Wiederholgrenze |
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früher "Wiederholbarkeit"
[DIN 55350-13]
Kritischer Wiederholgrenzbetrag für zwei einzelne Ermittlungsergebnisse und für eine vorgegebene Wahrscheinlichkeit von 95%.
A 1: Formelzeichen r
A 2: Die Standardabweichung der Differenz zweier einzelner Ermittlungsergebnisse unter Wiederholbedingungen ist das √2 fache der Wiederholstandardabweichung. Sind die Ermittlungsergebnisse unter Wiederholbedingungen normal verteilt, dann ergibt sich der kritische Wiederholdifferenzbetrag für eine vorgegebene Wahrscheinlichkeit 1 – α als u1 – α/2 √2 σr. Dabei ist u1 – α/2 das (1- α/2)-Quantil (s. DIN 55350-21) der standardisierten Normalverteilung (s.DIN 55350-22). Für eine Wahrscheinlichkeit von 95% sind 1 – α = 0,95 und u1 – α/2 = 1,96. Daraus ergibt sich r = 1,96 √2 σr = 2,77 σr. Häufig wird auch der Zahlenwert 2,8 benutzt (2,8 ≈ 2 √2), siehe DIN ISO 5725.
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| Wiederholmuster |
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[DIN 55350-15]
Muster, das während der Serienfertigung gefertigt ist und gegebenenfalls im jeweils festgelegten Abstand zum vorangegangenen Muster entnommen wird.
A: Mit dem Wiederholmuster soll der Nachweis geführt werden, daß die Qualitätsforderung an das Angebotsprodukt während der Serienfertigung erfüllt wird.
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| Wiederholpräzision |
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früher "Wiederholbarkeit"
[DIN 55350-13]
Präzision unter Wiederholungsbedingungen.
A 1: Wiederholbedingung: siehe Präzision.
DGQ:
A 2: Die Ermittlungsergebnisse zur Wiederholpräzision heißen "Ergebnisse unter Wiederholbedingungen". Sie werden durch die Vorsilbe "Wiederhol-" gekennzeichnet, z.B. "Wiederholmeßreihe", "Wiederholstandardabweichung", "Wiederholvarianz".
A 3: Wenn die Ermittlung am identischen Objekt nicht möglich ist, beispielsweise bei zerstörender Prüfung, dann versucht man, durch möglichst gleichartige Objekte die Wiederholbedingungen sicherzustellen.
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| Wiederholstandardabweichung |
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[DIN 55350-13]
Standardabweichung (siehe DIN 55350-21) der Ermittlungsergebnisse unter Wiederholbedingungen.
A 1: Formelzeichen σr
A 2: Die Wiederholstandardabweichung ist ein Streuungsparameter (siehe DIN 55350-21) für Ermittlungsergebnisse unter Wiederholbedingungen und daher ein Maß für die Wiederholpräzision. Als Streuungsparameter können auch die Wiederholvarianz, der Wiederholvariationskoeffizient, ein kritischer Wiederholdifferenzbetrag oder die Wiederholgrenze benutzt werden.
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| Wiederholungsprüfung |
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[DIN 55350-17]
Qualitätsprüfung nach unerwünschtem Ergebnis der vorausgegangenen in einer Folge von zugelassenen Qualitätsprüfungen an derselben nachgebesserten Einheit oder an einer anderen Einheit gleicher Art.
DGQ:
A: Kosten von unplanmäßigen Wiederholungsprüfungen sind Fehlerkosten.
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| Wiederkehrende Prüfung |
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[DIN 55350-17]
Qualitätsprüfung nach für die Wiederkehr vorgegebenen Regeln in einer Folge von vorgesehenen Qualitätsprüfungen an derselben Einheit.
A 1: Auch "Regelprüfung", insbesondere im Fall der wiederkehrenden Qualifikationsprüfung.
DGQ:
Qualitätsprüfung nach einer Festlegung für die jeweils erneute Durchführung (Wiederkehr) in einer Folge von vorgesehenen Qualitätsprüfungen an derselben Einheit.
A 2: Das bekannteste Beispiel für wiederkehrende Prüfungen sind Hauptuntersuchungen im Verkehrswesen.
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| Wirksamkeit |
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[DIN EN ISO 9000:2000]
Ausmaß, in dem geplante Tätigkeiten verwirklicht und geplante Ergebnisse erreicht werden.
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| Wirtschaftlichkeit |
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[DGQ]
Ertrag aus der Erfüllung einer betrachteten oder einer genau bezeichneten Aufgabe in Relation zum zugehörigen erforderlichen Aufwand.
A 1: Die Erfüllung einer betrachteten oder einer genau bezeichneten Aufgabe wird betriebswirtschaftlich oft als "Handlungsergebnis", der zugehörige erforderliche Aufwand als "Mitteleinsatz" bezeichnet. Mit diesen Bezeichnungen ist Wirtschaftlichkeit kurz der "Ertrag aus einem Handlungsergebnis in Relation zum Mitteleinsatz".
A 2: Ertrag und Aufwand können in Währungseinheiten gemessen werden, beispielsweise das Handlungsergebnis als Umsatzerlös und der Mitteleinsatz als Kosten.
A 3: Die Wirtschaftlichkeit ist um so besser, je geringer der Mitteleinsatz für ein festgelegtes Handlungsergebnis, oder je wertvoller das Handlungsergebnis bei festgelegtem Mitteleinsatz ist. Diese Aussage ist gleichbedeutend mit der Zielsetzung, den größtmöglichen Erfolg zu erreichen. Diese Zielsetzung wird betriebswirtschaftlich als das "Wirtschaftlichkeitsprinzip" bezeichnet.
A 4: Sollte nicht, wie vielfach üblich, synonym zu "Effizienz" verwendet werden.
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| Wirtschaftlichkeits-Analyse |
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siehe Benchmarking
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| Wirtschaftssektor |
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auch Industriesektor
[DIN EN ISO 9000-1]
Eine Gruppierung von Lieferanten, deren Angebotsprodukte ähnliche Kundenerfordernisse erfüllen, oder deren Kunden auf dem Markt in enger Beziehung zueinander stehen.
A 1: Der Doppelgebrauch "Industriesektor" und "Wirtschaftssektor" anerkennt, daß jede Bezeichnung für die beabsichtigte Bedeutung in speziellen Ländern oder Sprachen benutzt wird.
A 2: Industrie-/Wirtschaftssektoren umfassen Verwaltung, Raumfahrt, Bankenwesen, Chemikalien, Bauwesen, Ausbildung, Ernährung, Gesundheitsvorsorge, Freizeitgestaltung, Versicherungswesen, Bergbau, Einzelhandel, Fernmeldewesen, Textilien, Fremdenverkehr usw.
A 3: Industrie-/Wirtschaftssektoren betreffen die Weltwirtschaft oder eine nationale Wirtschaft.
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